Wichtige Mitteilung 30.07.2020

Der Vorstand informiert:

Aufgrund der seit 14.07.2020 in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) und der zur Anordnung von Hygieneauflagen erlassenen Allgemeinverfügung, können wir die nächsten Schritte gehen, um auf bzw. in den Sportstätten den Sportbetrieb weiter zu „normalisieren“. Die zusätzlichen Lockerungen setzen jedoch weiterhin die Einhaltung der hygienischen Auflagen sowie der weiterhin bestehenden Kontakt-beschränkungen voraus.

Hierzu hat sich unser Vorstand am 30.07.2020 in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Lunzenau sowie mit den Abteilungs- und Übungsleitern/Innen auf folgende Punkte verständigt:

  • Auf die Hygiene- und Abstandsregelungen sind, wo immer möglich, entsprechend der jeweils geltenden behördlichen Allgemeinverfügung, zu achten.
  • Personen mit Krankheitsanzeichen, insbesondere mit Anzeichen von Erkältungssymptomen, ist das Betreten der Sportstätte verboten. Bei positiven Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betroffene Person mind. 14 Tage aus dem Trainings- und Wettkampfbetrieb genommen werden.
  • Die Teilnehmer/Innen kommen nach Möglichkeit einzeln zum Training. Auf Fahrgemeinschaften sollte weiterhin möglichst verzichtet werden.
  • Beim Betreten der Sportstätte sowie VOR und NACH dem Training, sollten sich die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Der Aufenthalt in der Sportstätte, insbesondere zu Taktikschulungen, zu Besprechungen sowie zum gemütlichen Beisammensein, ist nach Abschluss der Trainingseinheit auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Teilnehmer/Innen, welche besonderen Risikogruppen angehören, tragen die Verantwortung für die Teilnahme am Übungsbetrieb, bei welchem sie nicht vermeidbaren Risiken ausgesetzt sein könnten, selbst.
  • Das Training ist möglichst nur in kleinen Gruppen (bis max. 15 Personen pro Trainingsgruppe) durchzuführen.
  • Mannschaftssportarten sind erlaubt. Dabei sind die Trainingseinheiten so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u.ä.) zu verzichten.
  • Kontaktsportarten sind ebenfalls erlaubt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass während des Trainings ein Wechsel des Trainingspartners auf ein Minimum reduziert wird.
  • Trainieren mehrere Trainings- und Altersgruppen gleichzeitig, ist ein Mindestabstand von 15 Metern Abstand zwischen den Gruppen einzuhalten!
  • Jede Trainingsgruppe nutzt eigene Sportgeräte bzw. Hilfsmittel (Bälle, Kegel, Hütchen, Leibchen etc.), welche nach dem Training umfassend zu reinigen sind.
  • Durch die Übungsleiter/Innen bzw. Betreuer/Innen ist für jede Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste zu führen, die auf Anforderung vom Vorstand bzw. den Behörden vorgelegt werden kann.
  • Eltern betreten die Sportstätte möglichst nur zum Bringen und Holen ihrer Kinder. Das Betreten der Laufbahn und des Spielfeldes ist ihnen untersagt. Die Abstandsregelungen sind stets einzuhalten.
  • Der Verkaufsstand auf der Zuschauerterrasse wird – unter Voraussetzung der Einhaltung der entsprechend ausgeschilderten gesonderten Auflagen – zu verschiedenen Anlässen geöffnet.

Diese Regelungen gelten bis auf Widerruf! Bei Zuwiderhandlungen haften weder Verein noch Übungsleiter/Innen bei Strafen und/oder Bußgeldern!

  • Alle Sportler/Innen bzw. deren Sorgeberechtigte unterschreiben VOR der Teilnahme am Training, dass sie über die einzelnen Punkte belehrt wurden.

Wir bedanken uns für das bisher entgegengebrachte Verständnis und appellieren an alle, die benannten Maßnahmen einzuhalten. Die Situation wird in regelmäßigen Abständen neu bewertet. Über Änderungen informieren wir alle Mitglieder umgehend.

Wir wünschen Euch weiterhin viel Kraft und vor allem Gesundheit!


Der Vorstand
SV Fortschritt Lunzenau e.V.