Mitgliederrundschreiben bezüglich Coronavirus vom 21.11.2021

Update zur aktuellen Situation rund um die Coronavirus-Pandemie

Liebe Vereinsmitgliederinnen, angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett im Rahmen einer Sondersitzung eine Notfallverordnung beschlossen. Sie sieht verschärfende Maßnahmen insbesondere für Ungeimpfte vor, um die 4. Welle der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu gehören flächendeckende 2G-Regelungen, Schließungen von Einrichtungen und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Hotspot-Regionen. Angebote und Einrichtungen für Kinder bleiben bewusst so weit wie möglich geöffnet. Die Verordnung tritt ab dem 22. November 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 12. Dezember 2021.



Folgende Regeln gelten ab dem 22. November 2021 für unseren Vereinssport:

Gemäß § 13 der SächsCoronaNotVO ist die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr untersagt.

Davon ausgenommen sind Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für das Anleitungspersonal (Übungsleiter*innen) besteht die Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises. Zudem ist eine entsprechende Kontakterfassung durchzuführen.

Alle Sportgruppen im Erwachsenenbereich müssen damit erneut eine coronabedingte Zwangspause bis mindestens zum 12. Dezember 2021 einlegen.

Wir bitten alle, sich an die entsprechenden Vorgaben, auch die unseres Hygiene-konzeptes, zu halten. Die jeweiligen Abteilungs- und Übungsleiter*innen informie-ren separat über die Durchführung der einzelnen Trainingseinheiten.

Als Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Coronavirus stehe ich Euch gern zur Verfügung. Wir bedanken uns für Euer Verständnis und hoffen auf eine baldige Rückkehr zur kompletten Normalität.

Mit sportlichen Grüßen

Tommy Haeder
Präsident
SV Fortschritt Lunzenau e.V.