Mitgliederrundschreiben 25/04/2021

Coronavirus-Krise: neue Einschränkungen!

Liebe Vereinsmitglieder*innen,

durch die vom deutschen Bundestag beschlossene „Bundesnotbremse“ müssen erneut Einschränkungen auf den gerade angelaufenen Trainings- und Übungsbetrieb in unserem Nachwuchsbereich umgesetzt werden.

Es ist kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern oder Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

Wir werden als Verein die Aufrechterhaltung des eingeschränkten Trainings- und Übungsbetriebs weiter sicherstellen, zumindest dort wo es organisatorisch umsetzbar ist (z.B. durch Aufteilung der Sportgruppen in kleine, zulässige Gruppen). Hierzu informieren Euch die jeweiligen Abteilungs- bzw. Übungsleiter*innen gesondert.

Die Situation im Bereich der Erwachsenen bleibt leider weiterhin unverändert. Sobald es die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen und Verordnungen zulassen, werden wir ebenfalls einen schnellen Restart der einzelnen Sportgruppen, zumindest eingeschränkt, vorbereiten.

Wir bitten schon jetzt alle, sich an die entsprechenden Vorgaben unseres Hygienekonzeptes zu halten. Als Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Coronavirus stehe ich Euch gern zur Verfügung. Wir bedanken uns für Euer Verständnis und hoffen auf eine baldige Rückkehr zur Normalität.

Mit sportlichen Grüßen

Tommy Haeder
Präsident
SV Fortschritt Lunzenau e.V.

Aktuelle Corona-Regeln (gültig ab dem 26.04.2021) für die Nutzung der Sportstätten des SV Fortschritt Lunzenau e.V.

  • Personen mit entsprechenden Symptomen, insbesondere Fieber, Husten, Kurzatmigkeit dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Die Kinder/Jugendlichen müssen umgezogen zum Training erscheinen.
  • Die Trainingsgruppe besteht aus max. 5 Personen unter 14 Jahren.
  • Begleitpersonen der Sportler-/innen dürfen das Sportplatzgelände nicht betreten.
  • jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden, Training ohne Kontakt/Zweikampf.
  • der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,50m ist unbedingt einzuhalten.
  • Die Nutzung der Umkleideräume ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung der Toiletten ist einzeln zu betreten.
  • Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten.
  • Die Übungsleiter sind in der Pflicht Anwesenheitslisten zu führen.
  • Das benutze Trainingsmaterial ist nach dem Training zu säubern/desinfizieren.

Besteht nach einer Trainingseinheit ein positiver Befund von COVID-19, bitten wir den Jugendlichen oder ein Elternteil sich bei dem jeweiligen Vereinshygienebeauftragten zu melden.